Jugendordnung des ERV Bergedorf e.V.
§ 1 Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugend im Eis und Rollsportverein Bergedorf e.V.
–nachfolgend ERVB genannt- sind alle Mitglieder unter 18 Jahren sowie alle im Jugendbereich gewählten Mitarbeiter.
§ 2 Aufgaben
Die Jugend im ERVB führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die satzungsgemäße Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Sie hat folgende Aufgaben:
1. Führung und Betreuung der ihr anvertrauten Jugend mit dem Ziel die Jugend körperlich und leistungsmäßig zu fördern und sie im fairen, sportkameradschaftlichen Geiste zu erziehen.
2. Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen, die sich zu gleichen Zielen bekennen.
3. Pflege nationaler und internationaler Beziehungen
§ 3 Gliederung
Gleiderung der Jugend im ERVB ist:
1. ERVB – Jugendtag
2. ERVB –Jugendausschuß
Für den Jugendtag und Jugendausschuß gilt die um die Jugendordnung ergänzte Satzung des ERVB.
§ 4 ERVB Jugendtag
Die ERVB Jugendtage sind ordentliche und außerordentliche Jugendversammlungen. Sie sind das oberste Organ der Jugend im ERVB. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des ERVB im Alter von 10 bis 18 Jahren.
Der Jugendtag besteht aus:
1. den jugendlichen Mitgliedern
2. dem Jugendausschuß
Aufgaben des Jugendtages sind:
1. Festlegung der Richtlinien in der Jugendarbeit.
2. Entlastung des Jugendwartes und des Jugendausschusses.
3. Wahl des Jugendausschusses.
4. Beschlußfassung über vorliegende Anträge, die an die Jahreshauptversammlung des ERVB weitergegeben werden kann.
Der ordentliche ERVB – Jugendtag findet einmal jährlich statt. Er soll 10 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des ERVB durchgeführt werden.
Ein außerordentlicher Jugendtag kann einberufen werden, wenn der Antrag von 50% der Stimmberechtigten der Jugend an den Jugendausschuß gestellt wird oder durch den Jugendaussschuß selbst.
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Jugendlichen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jugendwartes. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen.
§ 5 ERVB Jugendausschuß
Der Jugendausschuß besteht aus dem Jugendwart und zwei stellvertretenden Jugendwarten.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
Die Sitzungen des ERVB Jugendausschusses sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden.
Der Jugendausschuß ist zuständig für sämtliche Jugendangelegenheiten des ERVB einschließlich der Führung und Verwaltung.
Den Jugendausschußmitgliedern wird empfohlen, einen Jugendgruppenleiterausweis der Hamburger Sportjugend zu erwerben.
§ 6 Finanzordnung
Die für die Jugendarbeit ausgewiesenen Mittel werden vom Jugendausschuß gemäß den Bestimmungen der Satzung des ERVB verwendet.
§ 7 Jugendordnungsänderung
Änderungen der Jugendordnung können nur auf Jugendtagen beschlossen werden und bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten. Sie haben Gültigkeit nach Annahme durch die Mitgliederversammlung des ERVB.